Herzlich WIllkommen
bei den Naturfreunden Ortsgruppe Memmingen

Hausordnung 

Das Naturfreundehaus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Memmingen e.V.
Der Hausreferent und der Hausdienst sind ehrenamtlich tätig.


  1. Alle Getränke, die am Haus erhältlich sind, sind auch von dort abzunehmen. Ausgenommen Milch,  Aufgussgetränke und Schnaps.

    Nach Rücksprache ist das Verzehren eigener mitgebrachter Getränke gegen eine Unkostenpauschale (Korkgeld) von 95€/pro Nacht möglich.

    Werden mitgebrachte Getränke ohne Rücksprache verzehrt, verdoppelt sich die Unkostenpauschale auf 190 €.
  2. Da wir ein Nichtraucherhaus sind, bitten wir doch alle Raucher die Terrasse zum rauchen zu nutzen. 
  3. Bei allen Gästen ist dem Hausreferenten / Hausdienst ein Verantwortlicher zu benennen.

    Bei Besuchern unter 18 Jahren muss mindestens ein Erwachsener anwesend sein und das Jugendschutzgesetz muss beachtet werden. (siehe Aushang). Der Verantwortliche muss bei der Abrechnung anwesend sein.

  4. Die Nachtruhe dauert in der Regel von 23 Uhr – 7 Uhr. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Hausreferenten möglich. Außerhalb des Hauses muss mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohnern nach 22 Uhr laute Musik, lärmen und rufen vermieden werden. Gegen Musik jeglicher Art ist nichts auszusetzen – nur die Lautstärke ist entscheidend!

  5. Die Schlafräume dürfen nur mit Hauschuhen betreten werden. Wir bitten auch keine Getränke oder Essen mit ins Matratzenlager zu nehmen. Die Schlafdecken, Kopfkissen und Bettwäsche dienen nur zum Schlafen und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

  6.  Aller angefallene Müll ist vom Verursacher zu entsorgen. (auch die Papiertücher in den Toiletten)

  7. Das Haus muss besenrein verlassen werden.

  8. Holz für das Lagerfeuer ist selbst mitzubringen, ansonsten wird eine Gebühr von 20 € erhoben. 

  9.  Die Feuerlöscher sind nur im Notfall zu nutzen. Bei unnötiger Nutzung (z.B. Lagerfeuer löschen) und Unfug wird eine Gebühr von 150,00 € erhoben!

  10.  Für Fahrzeuge (einschließlich Inhalt) jeglicher Art, die auf dem Gelände des Naturfreundehauses abgestellt werden, wird nicht gehaftet!

  11.  Beschädigungen am Haus, der Inneneinrichtung und des Grundstückes gehen generell zu Lasten des Gastes und sind mit dem Vorstand abzuwickeln.

  12.  Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art.


Und hier ein letzter Tipp:
Nur wer sich als Gast verhält, kann auch erwarten wir ein Gast behandelt zu werden.

Einen erholsamen Aufenthalt wünschen die Ortsgruppe Memmingen der NaturFreunde
Deutschlands e.V.


Hausordnung zum Download
Hausordnung.pdf (94.78KB)
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